Die Vergütung für unsere Dienstleistungen bemessen sich nach der Steuerberater-vergütungsverordnung (kurz StBVV).

Obwohl die Verordnung staatlich festgelegt ist, ermöglicht sie dem Steuerberater einen großen Ermessenspielraum bei der Festlegung seiner Gebühren.

Meine Gebühren liegen in der Regel im unteren Drittel der StBVV. Auf Wunsch können auch Festpreise vereinbart werden.


Die Ermittlung der Gebühren erfolgt in der Regel in drei Stufen:

1. Ermittlung eines Gegenstandswertes in Abhängigkeit von z. B. Umsatz, Bilanzsumme, Gesamtbetrag der Einkünfte etc.

2. Ermittlung der vollen Gebühr (10/10 Gebühr) für diesen Gegenstandswert anhand einer Tabelle.

3. Anschließend hat der Steuerberater in Abhängigkeit von der erbrachten Tätigkeit die Möglichkeit, die sogenannte volle Gebühr mit Zehnteln zu gewichten. Diese Zehntel können im Extremfall zwischen 1/20 und 40/10 liegen.


Vollständige, gut sortierte und vom Mandanten fristgerecht eingereichte Unterlagen werden entsprechend im Preis honoriert.